Hallo Herr Sürich,
das g
anze Thema ist nicht g
anz einfach zu be
antworten.
Grundsätzlich ist es natürlich erforderlich, dass bei der Verwendung der SEPA Lastschriften ein bestimmter Ablauf einzuhalten ist und es mit der Umbenennung der Felder nicht get
an ist. Ohne die "nationalen" Vereinfachungsmöglichkeiten sieht der korrekte Ablauf so aus:
1. Kunde bestellt über den Shop mit Zahlungsweise SEPA Basislastschrift
2. Er erhält eine Bestellbestätigung sowie ein SPEA Lastschrift M
andat. Darauf sind alle wichtigen Daten (Gläubiger ID, M
andats ID, wer einzieht usw.) enthalten.
3. Der Endkunde muss jetzt das M
andat unterzeichnen und das original
an den Shopbetreiber zurücksenden.
4. Nur damit hat der Shopbetreiber erst einmal die Berechtigung überhaupt etwas einzuziehen.
5. Jetzt erhält der Endkunde eine Rechnung mit Vor
ankündigung des Geldeinzugs, mind. 14 Tage vorab, d.h. der Kunde muss 14 Tage vor Zahlungseinzug darauf hingewiesen werden, dass d
ann Geld eingezogen wird.
6. Nach 14 Tagen kümmert sich der Shopbetreiber um den Einzug.
Hierbei sind jetzt keine nationalen Vereinfachungsregelungen (verkürzte Vor
ankündigung per AGB) berücksichtigt.
Bisher haben alle Shopbetreiber, bis auf einen Kunden, damit die Lastschrift als Zahlungsverfahren aufgegeben, da der damit verbundene Aufw
and scheinbar zu hoch ist.
Ich selbst bin nicht gegen die SEPA Lastschrift, nur hat sich bisher außer einem xar
anshop Kunden niem
and mehr dafür interessiert, sprich die Funktion
an sich liese sich sicher einbauen, nur würde in dem Fall nur ein Bruchteil der xar
anshop Kunden das auch nutzen.
Einige Shopbetreiber müssten den obigen Ablauf sogar noch erweitern, da dort neben der "Bestellbestätigung" erst einmal eine "Auftragsbestätigung" nachgesendet werden muss, da die Ware ggf. nicht sofort lieferbar ist. Somit k
ann der Betreiber das M
andat erst nach Auftragsbestätigung
an den Kunden senden, was weitere Verzögerungen mit sich bringt.
Die Funktion des automatischen SEPA M
andats lässt sich auf jeden Fall auch im xar
anshop realisieren, allerdings nutzen viele Shopbetreiber irgendeine Warenwirtschaftssoftware, die g
anz
andere M
andats Nummern vergibt. Da kommt es d
ann zum nächsten Problem: Wie einfach lassen sich die Nummern, die der xar
anshop vorgeben würde in die Warenwirtschaft übernehmen?
Am Beispiel orgaMAX würde das so funktionieren:
1. Nach einer Bestellung vom Kunden werden die Daten per Schnittstelle in das System eingespielt.
2. Innerhalb der WaWi wird ein M
andat erzeugt, dass wiederum sofort per Email
an den Kunden gesendet werden k
ann, sol
ange dieser bei der Bestellung eine Email Adresse
angegeben hat.
3. Alle Fristen und Zahlungen werden zentral über die WaWi, nicht aber über das Shopsystem gesteuert.
Sie sehen, es gibt mehrere Wege, wie m
an die SEPA Lastschrift beh
andendeln müsste. Da jeder Shopbetreiber
anders arbeitet ist es hier nicht einfach die korrekte Umsetzung zu wählen.
Grundsätzlich bin ich nicht gegen eine Implementierung, nur zeigte die Rückmeldung vieler xar
anshop Betreiber, dass auf das SEPA Lastschriftverfahren verzichtet wird (zu kompliziert, Zeitaufwendig, Bedenken zur Zahlungsmoral) oder das die Abwicklung über die WaWi (einheitliche Verarbeitung, Terminkontrolle für Einzug) und nicht über den xar
anshop gemacht wird.
Gerne können Sie mich hierzu auch am Montag telefonisch kontaktieren. Ich würde mich über weitere Meinungen,
anderer Shopbetreiber, zu dem Thema freuen.
Freundliche Grüße,
Thomas Görtler