Hallo Herr Görtler,
d
anke für den Tip, das funktioniert auch so. Allerdings hab ich nach halbstündiger Diskussion mit meinem Steuerberater neue Erkenntnisse.
Bei einer USt pflichtigen Hauptleistung wird auch die Nebenleistung (Vers
and) steuerpflichtig...das bedeutet m
an darf die MwSt Berechnung des Vers
ands nicht ausschalten sonst betreibt m
an Steuerhinterziehung.
Die Berechnung mit MwSt funktioniert ja auch bei allen Dienstleistern die die MwSt auf den Rechnungen ausweisen. Leider ist das bei DHL (normales Paket nicht so). Ich müsste also die 19% noch auf die 5,90 Vers
and draufschlagen oder einfach die Faust in der Tasche machen
und damit soll das Thema erledigt sein
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