Hallo Frau Jörgensen,
pauschal umbenannt wird der Butt
on nicht. Theoretisch können Sie den Bestellbutt
on auch jetzt sch
on umbenennen über die direkte Änderung der Einstellungen (zumindest im xaranshop 5). Dieser muss eine der möglichen (oder ebenbürtigen, was auch immer das genau heißt,) Beschriftungen der Gesetztesbegründung vom 16.11.2011 tragen.
Allerdings reicht diese "kleine" Änderung nicht aus, um die Änderungen im Gesetz korrekt umzusetzen. Es müssen zukünftig viel mehr zusätzliche Informati
onen auf der "letzte" Seite der Bestellung dargestellt werden. Dummerweise sieht das Gesetz aber bereits vor, dass auf einer "letzten" Seite nicht bis zum Butt
on gescrollt werden darf. Technisch ließe sich das nur über ein iframe (veraltete Technik) oder über einen "scrollenden" DIV C
ontainer realisieren. Weder die eine noch die andere Lösung ist 100% gesetzesk
onform und lässt sich so auch nicht umsetzen. Daher wird die Darstellung der "letzten" Seite der Bestellung (die Bestellübersicht) lediglich erweitert und an den geforderten Stellen hervorgehoben. Über ein zusätzliches Eingabefeld in der Software lassen sich dann die "Details" des jeweiligen Artikels festlegen. Das wird insgesamt für alle Shopbetreiber mehr Arbeit bedeuten aber so ist es ab dem 01. August 2012 festgelegt.
Wie gesagt, die Details, wie die Lösung umgesetzt wird, fasse ich für Sie zusammen sobald die Umsetzung entsprechend fortgeschritten ist.
Freundliche Grüße,
Thomas Görtler
Achtung!
Diese Antwort ist ausdrücklich keine Rechtsberatung s
ondern gibt lediglich meine Meinung und die Voraussetzungen für die technische Umsetzung der neuen Rechtsvorschriften wieder. Jeder Shopbetreiber muss sich selbst informieren, welche Änderungen Ihn speziell betreffen.