Jakob Walter antwortet am 02.06.2012 12:55:09 Danke für die Zwischeninfo! Viele Grüße, J. Walter
Anke Jörgensen antwortet am 04.06.2012 15:57:19 Hallo Herr Görtler! Zum Bestellbutton wüsste ich gern ob der pauschal umbenannt wird oder ob ich meine Bezeichnung beibehalten kann..? Soweit ich verstanden habe, bestrifft die neue Buttonlösung Shops, bei denen eine Bestellung mit Absenden des Bestellformulars verbindlich ist. Bei mir ist es so, dass die Bestellung erst mit Bezahlung verbindlich ist. Da ist es natürlich irreführend, wenn mein Button "verbindlich bestellen" oder ähnlich heisst. Müsste ich nach jedem Update meine eigenen Anpassungen wiederholen? LG Anke Jörgensen info (ατ) anniekosmetik.de http://www.anniekosmetik.de
Thomas Görtler antwortet am 04.06.2012 16:24:14 Hallo Frau Jörgensen, pauschal umbenannt wird der Button nicht. Theoretisch können Sie den Bestellbutton auch jetzt schon umbenennen über die direkte Änderung der Einstellungen (zumindest im xaranshop 5). Dieser muss eine der möglichen (oder ebenbürtigen, was auch immer das genau heißt,) Beschriftungen der Gesetztesbegründung vom 16.11.2011 tragen. Allerdings reicht diese "kleine" Änderung nicht aus, um die Änderungen im Gesetz korrekt umzusetzen. Es müssen zukünftig viel mehr zusätzliche Informationen auf der "letzte" Seite der Bestellung dargestellt werden. Dummerweise sieht das Gesetz aber bereits vor, dass auf einer "letzten" Seite nicht bis zum Button gescrollt werden darf. Technisch ließe sich das nur über ein iframe (veraltete Technik) oder über einen "scrollenden" DIV Container realisieren. Weder die eine noch die andere Lösung ist 100% gesetzeskonform und lässt sich so auch nicht umsetzen. Daher wird die Darstellung der "letzten" Seite der Bestellung (die Bestellübersicht) lediglich erweitert und an den geforderten Stellen hervorgehoben. Über ein zusätzliches Eingabefeld in der Software lassen sich dann die "Details" des jeweiligen Artikels festlegen. Das wird insgesamt für alle Shopbetreiber mehr Arbeit bedeuten aber so ist es ab dem 01. August 2012 festgelegt. Wie gesagt, die Details, wie die Lösung umgesetzt wird, fasse ich für Sie zusammen sobald die Umsetzung entsprechend fortgeschritten ist. Freundliche Grüße, Thomas Görtler Achtung! Diese Antwort ist ausdrücklich keine Rechtsberatung sondern gibt lediglich meine Meinung und die Voraussetzungen für die technische Umsetzung der neuen Rechtsvorschriften wieder. Jeder Shopbetreiber muss sich selbst informieren, welche Änderungen Ihn speziell betreffen. info (ατ) punktsoft.de http://www.punktsoft.de
Günther Grund antwortet am 05.06.2012 09:13:57 Hallo Herr Görtler, das Problem mit der Buttonpflicht hab ich versucht zu lösen, indem ich den Button mit "KAUFEN" (also schön groß) dargestellt habe. In der Kopfzeile der letzten Seite zur Bestellung habe ich das auch angegegeben, also "Bitte kontrollieren Sie noch einmal Ihre Bestellung. Falls alles in Ordnung ist, klicken Sie bitte auf 'KAUFEN'..." Da der Bestellvorgang nicht ohne Bestätigung der AGB erfolgen kann, hab ich den existierenden Satz erweitert auf "Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind mir bekannt und werden hiermit akzeptiert. Mir ist auch klar, dass ich eine KOSTENPFLICHTIGE BESTELLUNG abschicke. Wird das nicht bestätigt, ist diese Meldung zu sehen: "Sie haben unsere AGB und den Hinweis einer KOSTENPFLICHTIGEN BESTELLUNG nicht akzeptiert. Ohne Ihr Einverständnis zu diesen beiden Bedingungen ist eine Annahme des Auftrags nicht möglich." Wie Sie sehen, sind das einfachste Versuche dieser neuen Pflicht nachzukommen. Was anderes traue ich mir sowieso nicht zu. Meinen Sie nicht, dass das reichen müsste? Ich bin im Moment mit dem Shop nicht online. Sie können also nichts sehen. Habe so viel zu tun, dass ich manchmal das Shop schließen muss. Viele Grüße Günther Grund info (ατ) 3g-microstore.de http://3g-microstore.de
Thomas Görtler antwortet am 05.06.2012 09:44:31 Hallo Herr Grund, nun im Prinzip sind damit einige Punkte des aktuellen Gesetzes umgesetzt, leider befürchte ich wird das noch nicht ganz genügen. Mit der neuen Version werde ich alle soweit geforderten Änderungen berücksichtigen, d.h. für Sie: Update einspielen sobald verfügbar und neu publizieren. Die Änderungen sind doch etwas umfangreicher als den Text des Bestellbuttons umzubenennen. Eine rechtsverbindliche Auskunft zu Ihrer Frage kann und darf ich nicht geben, hierzu müssten Sie einen Fachanwalt hinzuziehen. Leider sind auch einige Passagen des neuen Gesetzes nicht klar definiert was Aussagen in dem Bereich sicher schwierig machen werden. Mehr zu dem Thema gibt es in Kürze. Freundliche Grüße, Thomas Görtler info (ατ) punktsoft.de http://www.punktsoft.de
Harald Küßner antwortet am 19.06.2012 12:19:18 Guten Morgen, ich würde das System gerne anhand von Version 4 kennen lernen, aber der Download funktioniert auch dann nicht, wenn ich das System auf den 01.03.2012 zurück setze. Schade, muss ich warten ... Freundlich grüßt Harald Küßner fb (ατ) anpa.de
Thomas Görtler antwortet am 19.06.2012 14:27:06 Hallo Herr Küßner, vielen Dank schon einmal für Ihr Interesse an xaranshop. Das Zurücksetzen des Datums klappt nur bei bereits installiertem xaranshop 4. Eine aktualisierte Version ist gerade in Vorbereitung in ist in einigen Tagen verfügbar. Dann können Sie die Version 4 auch wieder ohne Probleme herunterladen. Freundliche Grüße, Thomas Görtler info (ατ) punktsoft.de http://www.punktsoft.de
Harald Küßner antwortet am 20.06.2012 13:03:20 Danke für die Information!
Christian Wollers antwortet am 04.07.2012 17:09:12 Danke für die Info! Gruß aus Hamburg spass_online (ατ) hotmail.de http://www.gaertnermoebel.de