Hallo Frau Jörgensen,
pauschal umbenannt wird der Button nicht. Theoret
isch können Sie den Bestellbutton auch jetzt schon umbenennen über die direkte Änderung der Einstellungen (zumindest im xaranshop 5). Dieser muss eine der möglichen (oder ebenbürtigen, was auch immer das genau heißt,) Beschriftungen der Gesetztesbegründung vom 16.11.2011 tragen.
Allerdings reicht diese "kleine" Änderung nicht aus, um die Änderungen im Gesetz korrekt umzusetzen. Es müssen zukünftig viel mehr zusätzliche Informationen auf der "letzte" Seite der Bestellung dargestellt werden. Dummerwe
ise sieht das Gesetz aber bereits vor, dass auf einer "letzten" Seite nicht b
is zum Button gescrollt werden darf. Techn
isch ließe sich das nur über ein iframe (veraltete Technik) oder über einen "scrollenden" DIV Container real
isieren. Weder die eine noch die andere Lösung
ist 100% gesetzeskonform und lässt sich so auch nicht umsetzen. Daher wird die Darstellung der "letzten" Seite der Bestellung (die Bestellübersicht) lediglich erweitert und an den geforderten Stellen hervorgehoben. Über ein zusätzliches Eingabefeld in der Software lassen sich dann die "Details" des jeweiligen Artikels festlegen. Das wird insgesamt für alle Shopbetreiber mehr Arbeit bedeuten aber so
ist es ab dem 01. August 2012 festgelegt.
Wie gesagt, die Details, wie die Lösung umgesetzt wird, fasse ich für Sie zusammen sobald die Umsetzung entsprechend fortgeschritten
ist.
Freundliche Grüße,
Thomas Görtler
Achtung!
Diese Antwort
ist ausdrücklich keine Rechtsberatung sondern gibt lediglich meine Meinung und die Voraussetzungen für die techn
ische Umsetzung der neuen Rechtsvorschriften wieder. Jeder Shopbetreiber muss sich selbst informieren, welche Änderungen Ihn speziell betreffen.