Hallo Frau Jörgensen,
pauschal umbenannt wird der Button n
icht. Theoretisch können Sie den Bestellbutton auch jetzt schon umbenennen über die direkte Änderung der Einstellungen (zumindest im xaranshop 5). Dieser muss eine der mögl
ichen (oder ebenbürtigen, was auch immer das genau heißt,) Beschriftungen der Gesetztesbegründung vom 16.11.2011 tragen.
Allerdings re
icht diese "kleine" Änderung n
icht aus, um die Änderungen im Gesetz korrekt umzusetzen. Es müssen zukünftig viel mehr zusätzl
iche Informationen auf der "letzte" Seite der Bestellung dargestellt werden. Dummerweise sieht das Gesetz aber bereits vor, dass auf einer "letzten" Seite n
icht bis zum Button gescrollt werden darf. Technisch ließe s
ich das nur über ein iframe (veraltete Technik) oder über einen "scrollenden" DIV Container realisieren. Weder die eine noch die andere Lösung ist 100% gesetzeskonform und lässt s
ich so auch n
icht umsetzen. Daher wird die Darstellung der "letzten" Seite der Bestellung (die Bestellübers
icht) ledigl
ich erweitert und an den geforderten Stellen hervorgehoben. Über ein zusätzl
iches Eingabefeld in der Software lassen s
ich dann die "Details" des jeweiligen Artikels festlegen. Das wird insgesamt für alle Shopbetreiber mehr Arbeit bedeuten aber so ist es ab dem 01. August 2012 festgelegt.
Wie gesagt, die Details, wie die Lösung umgesetzt wird, fasse
ich für Sie zusammen sobald die Umsetzung entsprechend fortgeschritten ist.
Freundl
iche Grüße,
Thomas Görtler
Achtung!
Diese Antwort ist ausdrückl
ich keine Rechtsberatung sondern gibt ledigl
ich meine Meinung und die Voraussetzungen für die technische Umsetzung der neuen Rechtsvorschriften wieder. Jeder Shopbetreiber muss s
ich selbst informieren, welche Änderungen Ihn speziell betreffen.