Sehr geehrter Herr Engel,
mehr aus Zufall lese ich Ihren Forumsbeitrag.
Ich möchte an dieser Stelle nicht das leidliche Thema "Button"-Regelung und alle dazugehörigen Veränderungen, die uns 2012 viel Zeit und Geld gekostet haben, wieder aufwärmen.
Mir scheint aber, dass Sie sich nochmals mit dem Hintergrund der Einführung der "wesentlichen Artikelmerkmale" beschäftigen sollten. Daraus könnte sich eine andere Fragestellung ergeben in Bezug, was Sie wo Ihrem Kunden mit dem Bestellbestätigungsmail mitteilen möchten.
Hier mal ein Link zum Händlerbund mit einer Downloadmöglichkeit mit allen Hinweisen zu o.g. Thema:
http://www.haendlerbund.de/test/finish/1-hinweisblaetter/115-wesentliche-merkmale-der-ware
Mir steht es nicht zu, Ihre Kundenkommunikation zu kritisieren. Allerdings sollten Sie m.E. rechtliche Notwendigkeiten nicht mit allgemeinen Kundenhinweisen vermischen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Ehlers