Hallo zusammen,
nach ein wenig Lektüre zum Thema wird im Gesetz von 2009! tatsächlich auf die Versandkosten im Warenkorb hingewiesen. Diese müssen für den Kunden dort bereits ersichtlich sein.
Ursprünglich ging es in dem entsprechenden Urteil des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen I ZR 50/07) um den Hinweis zu den Versandkosten eines Artikels. Dabei muss bei jedem Artikel mind. ein Link zu den Versandkosten zu finden sein. Im gleichen Urteil wird darauf hingewiesen, dass im Warenkorb der Link nicht ausreichend ist, da der Kunde ja auch durch die Höhe der Versandkosten eine Kaufentscheidung fällt (egal ob positiv oder negativ).
In sofern müssen die Versandkosten im Warenkorb auftauchen, was allerdings nur geht wenn der Kunde in dem Moment das Versandland und die Versandmethode auswählt. Ferner müsste meiner Auffassung nach auch eine entsprechender Hinweis für die Zahlungskosten dort erscheinen, denn nur so kann der Kunde bereits im Warenkorb die gesamten Kosten für seinen Einkauf ersehen. In dem Fall müsste der Kunde dann auch noch gleich die gewünschte Zahlungsweise wählen.
Ist nicht praktikabel, wird aber wie es aussieht verlangt. Ich prüfe die Möglichkeiten für die Implementierung und versuche das in einem kommenden Update zu berücksichtigen.
Die Lösung muss dann für beide xaranshop Versionen umgesetzt werden.
Freundliche Grüße,
Thomas Görtler