Hallo Herr Sütterlin,
die Umsetzung der neuen gesetzlichen Änderungen schreibt vor, die wichtigen Daten der letzten Bestellseite in hervorgehobener Art und Weise darzustellen.
Dies ist eigentlich mit der Änderung umgesetzt. Sicherlich können Sie die Farben für die Art der Hervorhebung ändern. Ich habe hier lediglich einen Vorschlag gemacht. Die Farben können unter Umständen nicht gut zu Ihrem aktuellen Seitenlayout passen, von daher ist es leicht möglich über eine Änderung der CSS Vorgaben, die Farben zu ändern.
Für das kommende Update kann ich auch gerne der Artikeltabelle eine id zuweisen, sodass Sie nur diese hervorheben können. Aktuell schreibt das Gesetz eher "schwamming" formuliert und es wird nicht genau beschrieben was es heißt die wichtigen Daten "hervorzuheben".
Der Sinn ist klar: Es soll möglichst für jeden Besucher des Shops verständlich gemacht werden, dass es sich bei den Daten um eine "wichtige" und "zu prüfende" Übersicht geht. Genaue Vorgaben gibt hier nicht, nur "Vorschläge" von verschiedenen Gruppierungen die eben aus dem Bereich "Onlineshopping" kommen.
Freundliche Grüße,
Thomas Görtler