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Rechtliche Frage zu angegebenen Lizenzbestimmungen
xaranshop® V4.0
Konfiguration und Einrichtung

Name: H.Köhler          H_Koehler_ST (ατ) t-online.de
Datum: 16.01.2011 13:56:10

  Sehr geehrter Herr Müller,

habe zunächst keine technische, sondern eine rechtliche Frage. Ich bin bei einem Handwerksbetrieb ( Sanitär, Heizung ) in einem geringfügig bezahlten Beschäftigungsverhältnis, wo ich für die betriebenen Computer und deren Zuverlässigkeit zuständig bin. Der Betrieb denkt nun an an einen Internetshop und ich habe bis jetzt nur ein wenig in Ihrem Shop 4.0 herumgespielt, was mir aufgrund meiner eigenen Rechner möglich ist. Kenne mich nun ein wenig mit dem Shop aus. Nun ist mir auf Ihrer Seite folgender Text aufgefallen. Ich zitiere:

Die kostenpflichtige Einrichtung, Datenpflege oder Vermietung bei Dritten in neue oder bestehende Webprojekte ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Autors gestattet. In diesen Fällen sind einmalig 2599,00 EUR zzgl. MwSt. an Lizenzgebühren an den Autor zu entrichten. Der Autor behält sich vor, Zuwiderhandlungen abzumahnen.

Wenn also der Betrieb den Shop herunterlädt, ihn einrichtet und Datenpflege betreibt, was natürlich dann meine Aufgabe zwangsläufig wäre, dann würde ich diesem Passus zuwiderhandeln. Oder sehe ich dies dann falsch. Auch soll der Shop eine eigenständige Webseite aufrufen und diese wieder den Shop. Wäre dies in Ihren Augen ein Einfügen in bestehende WEB-Projekte?

Wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir dahingehend Ihre Auffassung mitteilen würden.

Mit freundlichen Grüssen
H. Köhler
 
  Thomas Müller antwortet am 16.01.2011 16:19:02
Sie sind als Arbeitnehmer weisungsgebunden und gelten damit praktisch nicht als dritte Person. Eine dritte Person - natürlich oder juristisch - wäre z.B. eine andere Firma oder Ihre Schwester / Bruder usw., die/der nicht in der selben Firma wie Sie berufstätig ist.

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