Thomas Müller antwortet am 16.01.2011 16:19:02 Sie sind als Arbeitnehmer weisungsgebunden und gelten damit praktisch nicht als dritte Person. Eine dritte Person - natürlich oder juristisch - wäre z.B. eine andere Firma oder Ihre Schwester / Bruder usw., die/der nicht in der selben Firma wie Sie berufstätig ist.